Arbeitshilfe - Stand: 20.01.2023

An Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zweck der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen stellen anschaffungsnahe Herstellungskosten dar?

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Sind an Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zwecke der Durchführung von umfangreichen Renovierungsmaßnahmen den Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zuzuordnen, sodass sie unter den weiteren Voraussetzungen anschaffungsnahe Herstellungskosten darstellen, die dann im Wege der AfA ihre steuerliche Berücksichtigung erfahren?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
HAAAI-02869