Stille Reserven eines Grundstücks, das vor der Umwandlung an die GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vermietet war
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Sind stille Reserven eines Grundstücks, das vor der Umwandlung an die GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vermietet war und infolge der Umwandlung zu Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmenden GmbH & Co. KG geworden ist, bei einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils gemäß § 18 Abs. 3 UmwStG in den Gewerbeertrag einzubeziehen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
DAAAI-02866