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Arbeitshilfe - Stand: 28.01.2022
Ausübung des Blockwahlrechts i.S.d. § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 n.F.
Kein Widerruf des Wahlrechts nach § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i.d.F. des sog. Korb II-Gesetzes?
Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().