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Corona | Betriebsschließungsversicherung in der Pandemie (BGH)
Einem Versicherungsnehmer stehen
auf der Grundlage der hier vereinbarten Versicherungsbedingungen keine
Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang
mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen
Gaststätte in Schleswig-Holstein zu ().
Sachverhalt: Der Kläger hält bei dem beklagten Versicherer eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung. Er begehrt die Feststellung, dass der beklagte Versicherer verpflichtet ist, ihm aufgrund der Schließung seines Restaurants eine Entschädigung aus dieser Versicherung zu zahlen. Dem Versicherungsvertrag liegen die "Zusatzbedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden aufgrund behördlicher Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebs...