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Einkommensteuer | Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben
Mit Schreiben v. (BStBl 2014 I S. 1094) hatte das BMF die Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG) für die Wirtschaftsjahre ab 2013/2014 neu geregelt. Das die Anwendung des BMF-Schreibens aus 2014 erneut zeitlich verlängert. Die Regelungen sind bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2022/2023 bzw. bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2023 übereinstimmenden Wirtschaftsjahres weiterhin in ihrer bisherigen Fassung anzuwenden.