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Umsatzsteuer | Umsatzsteuersatz für digitale Medien
Mit dem sog. JStG 2019 wurde ein neuer § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG in das Gesetz eingefügt, der die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes auch für elektronische Trägermedien grundlegend neu regelt. Unter die Begünstigung fallen insbesondere Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form sowie die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten. [i]Hörster, NWB 8/2020 S. 530Zu den Neuregelungen hat nunmehr das Stellung genommen und eine Nichtbeanstandungsregelung eingeführt.