Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli 2021; Änderung des Erlasses vom , ergänzt durch Erlasse vom 1. Oktober, 19. Oktober und – S 1915 – 6/48 – V A 3
Bezug:
I. Der Erlass wird wie folgt geändert:
1. In den Tzn. 1, 2, und 4 werden alle auf den lautenden Datumsangaben jeweils durch das Datum ersetzt.
2. In Tz. 1 werden alle auf den lautenden Datumsangaben jeweils durch das Datum ersetzt.
3. Die Tz. 9 wird wie folgt gefasst:
9.
Sonstiges
Dieser Erlass ersetzt den Erlass „Steuerliche
Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den
Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres“ vom , ergänzt
durch Erlass vom 1. Oktober, 19. Oktober und – S 1915 -
6/48 - V A 3.
Im Auftrag
...
Ministerium der Finanzen des Landes
Nordrhein-Westfalen v. - S 1915 -
6/48 - V A 3
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
GmbH-StB 2022 S. 52 Nr. 2
UAAAI-02655