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Umsatzsteuer | Vergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere (BMF)
Das BMF hat die Liste der Hauptquartiere i.S. des Art. 14 Abs. 2 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Hauptquartiere i.S. des Art. 1 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere bekannt gegeben ().
Darüber hinaus nimmt das BMF in dem Schreiben zur Nachweisführung über die Steuerbefreiung für Umsätze an die NATO-Hauptquartiere Stellung.
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)