NWB-EV Nr. 2 vom Seite 37

Immobilien – Gut zu wissen

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Immobilien nehmen in nahezu jedem größeren Vermögen eine relevante Rolle ein und die Gestaltung rund um das Immobilienvermögen ist ein wichtiger Aspekt der Nachfolgeplanung. Aber auch in der laufenden steuerlichen Beratung ist dieser Bereich sehr bedeutend.

Für den steuerlichen und rechtlichen Berater ist es daher wesentlich, sich mit der aktuellen Rechtsprechung und den aktuellen Verwaltungsanweisungen auszukennen. Prof. Dr. Alois Th. Nacke behandelt ab der wichtige Entscheidungen des BFH und der Finanzgerichte einerseits im Bereich der Einkünfte aus § 23 EStG und andererseits Verwaltungsanweisungen. Dieser Beitrag schließt an den ersten Teil der zweiteiligen Beitragsreihe in NWB-EV 1/2022 S. 16 an. Er weist wegen der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG n. F. auf ein neues BMF-Schreiben hin und geht ebenso auf eine Ergänzung zum BMF-Anwendungsschreiben zu § 7b EStG n. F. ein. Von besonderer Bedeutung ist auch die Überarbeitung der „Arbeitshilfe“ des BMF zur Kaufpreisaufteilung hinsichtlich der Kosten, die auf das Grundstück entfallen bzw. die auf das Gebäude entfallen. Insbesondere die Urteile des BFH, die die Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen betreffen – insbesondere zur Bedeutung des Arbeitszimmers und zu einem Gestaltungsmodell zur Verminderung der Besteuerung – sind für die Praxis wichtig. Ebenso rückte die Frage zur Bedeutung einer kurzfristigen Vermietung von Teilen der zu Wohnzwecken selbst genutzten Wohnung für die Besteuerung nach § 23 EStG in den Fokus.

Es kommt immer wieder vor, dass es bei einer Immobilienvermietung zu Verlusten kommt. Diese sind nur dann berücksichtigungsfähig, wenn eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt. Zu dieser Thematik sind unterschiedliche Fallgruppen zu unterscheiden, wobei neben diversen Verwaltungsanweisungen auch die umfangreiche Rechtsprechung hierzu zu beachten ist. Roland Ronig stellt im ersten Teil seiner vierteiligen Beitragsreihe ab der die Rechtslage bei der verbilligten Vermietung von Wohnungen sowie die Grundsätze bei coronabedingtem Ausbleiben von Mieteinnahmen dar und geht auf die Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete ein. In den weiteren Teilen wird u. a. die Vermietung von Ferienwohnungen dargestellt und im Anschluss weitere Fragen rund um die Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung beantwortet.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 2/2022 Seite 37
NWB PAAAI-02541