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OLG Frankfurt/Main Urteil v. - 17 U 60/20

Gesetze: § 280 BGB; § 611 BGB; § 675 BGB; § 86 VVG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der um eine Rechtsberatung ersuchte Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden Beratung verpflichtet, die - so noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt - auch die obergerichtliche Rechtsprechung umfasst.

2. Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens des Mandanten kommt im Falle einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung nur zum Tragen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung offensichtlich ohne Erfolg bleiben muss.

3. Die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten der Rechtsschutzversicherung sind grundsätzlich als Schaden erstattungsfähig.

Fundstelle(n):
PAAAI-02486

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