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Neues zur Lohnsteuerpauschalierung für Fahrtkostenzuschüsse und Dienstwagengestellung
Anpassungen an erhöhte Entfernungspauschale
Mit Schreiben vom hat die Finanzverwaltung ihr bisheriges BMF-Schreiben zu den Entfernungspauschalen vom aktualisiert und an die seit geltende Rechtslage angepasst. Das BMF-Schreiben enthält auch Neuregelungen zur Pauschalierung der Lohnsteuer mit einem Steuersatz von 15 % nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG und ist somit auch für das Lohnsteuerverfahren relevant.
I. Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG
Die Pauschalierung mit einem Steuersatz von 15 % nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG ist für folgende Sachverhalte möglich:
Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines Mitarbeiters zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, einem Sammelpunkt oder dem nächstgelegenen Zugang zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (das gilt z.B. für den geldwerten Vorteil aus der Nutzung des Firmenwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte);
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlte Zuschüsse zu den Aufwendungen des Mitarbeiters für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, einem Sammelpunkt oder dem nächstgelegenen Zugang zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet.
Sie ist der Höhe nach begrenzt auf den Betr...