Aufteilung der Einkommensteuerschuld in Insolvenzforderung, Masseforderung und insolvenzfreie Forderung
kein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für Versorgungsbezüge aus der Notarkasse eines nunmehr in Italien ansässigen
vormaligen deutschen Notars
Leitsatz
1. Nach Insolvenzeröffnung begründete Steueransprüche, die als Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 InsO zu qualifizieren
sind, sind gegenüber dem Insolvenzverwalter durch Steuerbescheid festzusetzen. Alle sonstigen Ansprüche sind insolvenzfrei.
Die einheitliche Einkommensteuerschuld ist ggf. in eine Insolvenzforderung, eine Masseforderung und eine insolvenzfreie Forderung
aufzuteilen. Über die Zuordnung zu den unterschiedlichen Forderungskategorien ist im Einkommensteuerfestsetzungsverfahren
zu entscheiden. Eines gesonderten Aufteilungsbescheides bedarf es nicht.
2. Es besteht kein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für Versorgungsbezüge aus der Notarkasse eines nunmehr
in Italien ansässigen vormaligen deutschen Notars.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2022 S. 381 Nr. 6 IWB-Kurznachricht Nr. 9/2022 S. 331 TAAAI-02424
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