Anschaffungskosten für im Wege einer Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital hinzuerworbene Genossenschaftsanteile
Leitsatz
1. Ist ein Steuerpflichtiger Inhaber mehrerer Anteile an einer unter die Bestimmungen des § 17 Abs. 1 EStG, § 17 Abs. 7 EStG
fallenden Genossenschaft, die er zu verschiedenen Zeiten und/oder zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworben hat, kann
er formfrei bestimmen, welche Anteile er „veräußert”. Für die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns (oder -verlustes) im Sinne
von § 17 EStG sind dann die Anschaffungskosten des jeweils veräußerten Anteils maßgebend.
2. Die Vorschrift des § 3 KapErhStG, durch die im Falle einer Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital die Anschaffungskosten
der Anteile vor der Kaperhöhung gleichmäßig auf die Alt- und Neuanteile verteilt werden, ist auf Genossenschaften nicht anwendbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2022 S. 235 Nr. 4 GmbH-StB 2022 S. 118 Nr. 4 FAAAI-02420
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