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Thüringer FG Urteil v. - 1 K 478/20 EFG 2022 S. 252 Nr. 4

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, EStG § 11 Abs. 1

Keine außerordentlichen Einkünfte bei Zufluss von Hauptzahlung und Restzahlungen in mehr als zwei Veranlagungszeiträumen

Leitsatz

Wird die Auszahlung einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit über mehr als zwei Veranlagungszeiträume gestreckt, liegen außerordentliche Einkünfte selbst dann nicht vor, wenn die Hauptzahlung bereits im ersten Veranlagungszeitraum zufließt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2022 S. 252 Nr. 4
EStB 2022 S. 279 Nr. 7
UAAAI-02415

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