IWB Nr. 2 vom Seite 1

Für jeden Bedarf etwas

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Aus [i]Managementbeteiligungen sind weit verbreitet und vielgestaltigAngestellten sollen Unternehmer werden. Auf dem Weg, zumindest leitende Mitarbeiter durch Managementbeteiligungen zu motivieren, sind Wirtschaft und Beratung in den letzten zwei Dekaden weit gekommen. Die Einführung passgenauer Incentives hat sich nicht nur enorm verbreitet – in vielen Start-ups ist die Beteiligung der Gründer und Mitarbeiter eine der ersten Überlegungen nach dem Businessplan geworden. Auch die Beratung auf diesem Feld hat sich stark professionalisiert.

[i]Hier ist stets eine umfassende Gesamtwürdigung, auch für die steuerlichen Folgen, anzustellenDer BFH hat 2016 (IX R 43/15) die Besteuerung von Managementbeteiligungen als Kapitalvermögen bestätigt und die Tendenz gebrochen, diese Einkünfte generell als Arbeitslohn zu qualifizieren. Doch hängt die effektive Besteuerung noch immer vom Einzelfall ab. Die Praxis hat eine Fülle passgenauer und kombinierbarer Modelle für jeden Bedarf geschaffen. Die sorgfältige Auswahl aus diesem breiten Angebot und die Anpassung an die individuellen Bedürfnisse ist zentral. Sonst wird es schlicht teuer. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall sind die steuerlichen Konsequenzen stets auf Ebene des Managements, aber eben auch auf Ebene der gemanagten Gesellschaft über mehrere Phasen zu bewerten.

Im internationalen Kontext kommen sehr spezifische Fragen hinzu – gerade auch die Besteuerung in unterschiedlichen Rechtsordnungen (etwa des Mutterkonzerns im Ausland). Die Grundsätze der Managementbeteiligung im nationalen und internationalen Kontext stellen in diesem Heft Schrade/Denninger ab mit vielen weitergehenden Nachweisen dar. Der Beitrag der Autoren ist zweigeteilt und wird in der IWB 3/2022 fortgesetzt.

[i]Besonderheit „transluzider“ Gesellschaften in Frankreich bedeutet zusätzliche KomplexitätIn Frankreich ist die Zwischenschaltung von Personengesellschaften, insbesondere bei Immobilieninvestitionen, relativ üblich. Der Hauptvorteil von Personengesellschaften liegt allgemein in der Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung (mit Körperschaftsteuer und zusätzlicher Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden). Doch entsteht auch zusätzliche steuerliche Komplexität durch die Besonderheiten der sog. teiltransparenten Personengesellschaft. Denn nach französischem Recht gelten Personengesellschaften zwar als Steuersubjekte, doch im Regelfall erfolgt die Besteuerung auf der Ebene ihrer Gesellschafter. Gerade bei internationalen Gestaltungen muss die Wahl der Gesellschaftsform daher nach einer umfassenden Analyse erfolgen, wie Hellio/Cadet ab zeigen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 2 / 2022 Seite 1
NWB PAAAI-02408