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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 717/19 F EFG 2022 S. 238 Nr. 4

Gesetze: EStG 1999 § 15a Abs. 1 Satz 2; EStG 1999 § 15a Abs. 3 Satz 3; EStG 1999 § 52 Abs. 33 Satz 3; HGB § 171 Abs. 1

Negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten: Nachversteuerung aufgrund Haftungsminderung bei Veräußerung eines Teilkommanditanteils – Berücksichtigung bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Leitsatz

Wird das Haftkapital eines Kommanditisten im Rahmen der Veräußerung eines Teilkommanditanteils herabgesetzt und im Gegenzug das Haftkapital des Erwerbers um den gleichen Betrag erhöht, bleibt neben der Versteuerung des negativen Kapitalkontos im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsgewinns für eine Nachversteuerung aufgrund Haftungsminderung i. S. des § 15a Abs. 3 Satz 3 EStG kein Raum.

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 8 Nr. 49
DStRE 2022 S. 1476 Nr. 24
DStZ 2022 S. 99 Nr. 4
EFG 2022 S. 238 Nr. 4
VAAAI-02406

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