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IWB Nr. 2 vom

Beihilferecht 2021 im Überblick

Prof. Dr. Adrian Cloer und Dr. Nina Vogel

I. EuGH-Rechtsprechung

Die Große Kammer des EuGH wies die EU-Kommission in ihre Schranken und bestätigte, dass progressive Steuersätze ein nationalstaatliches Gestaltungselement darstellen. Sie seien nicht per se selektiv. Demzufolge begründen sie keine rechtswidrigen staatlichen Beihilfen. Dies betrifft, so der EuGH, auch progressive Steuersätze außerhalb des Ertragsteuerrecht, die umsatz- oder flächenbasiert sind. Darüber hinaus seien zeitlich begrenzte Übergangsmaßnahmen ebenfalls nicht per se selektiv, da die Entscheidung, ihre Anwendung zeitlich zu begrenzen, um einen schrittweisen Übergang zwischen einer alten und einer neuen Steuerregelung zu gewährleisten, im Ermessen der EU-Mitgliedstaaten stehe ( „Kommission gegen Ungarn“, NWB AAAAH-75505; ähnlich „Kommission gegen Polen“,NWB CAAAH-75500).

Jedoch bestätigte die Große Kammer den sehr weiten Anwendungsbereich des Art. 107 Abs. 1 AEUV, ohne auf die dadurch verursachte Rechtsunsicherheit und die zahlreichen Probleme einzugehen (vgl. verbundene Rs. C-20/15 P und C-21/15 P „World D...