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ISA (DE) 210: Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge
Inhalte und deutsche Modifikationen
ISA (DE) 210 „Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge“ ist Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW. Der Standard beruht auf einer Übersetzung des ISA 210 „Agreeing the Terms of Audit Engagements“ und enthält ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften. Seine Regelungen sollen obligatorisch angewendet werden bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden); eine freiwillige vorzeitige Anwendung war bereits zwei Jahre zuvor zulässig. Aus Anlass der Bedeutung und Aktualität des ISA (DE) 210 stellt der Beitrag die Inhalte und die deutschen Modifikationen des Standards für die Anwendung in der Abschlussprüfungspraxis komprimiert, übersichtlich und nutzerfreundlich dar.
Der Beitrag ist Teil einer Reihe von Beiträgen über die zu den GoA des IDW zählenden ISA (DE). Neben den einzelnen, zu den GoA des IDW gehörenden ISA (DE) werden in der Beitragsreihe auch formale Änderungen im Gefüge der GoA des IDW durch die Anwendung der ISA (DE) sowie daraus entstehende materielle Änderungen gegenüber den bisherigen IDW Prüfungsstandards im Überblick behandelt.
Philipps, Anpassungsbedarf bei Anwendung der ISA (DE), , NWB LAAAH-92961
ISA (DE) 210 ist Teil der GoA des IDW. Der Standard enthält die Regelungen des ISA 210 und ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften. Vorgaben oder Konkretisierungen zur Bestellung der Abschlussprüfer sind im Standard nicht enthalten.
Im Standard sind Regelungen zu den Verantwortlichkeiten der Abschlussprüfer bei der Vereinbarung der Auftragsbedingungen für eine Abschlussprüfung mit dem Management der zu prüfenden Einheit bzw. – sofern einschlägig – mit den für die Überwachung der zu prüfenden Einheit Verantwortlichen formuliert. Sie zielen darauf ab, dass Abschlussprüfungsaufträge nur dann angenommen und fortgeführt werden, wenn die Auftragsgrundlagen vereinbart wurden, einschließlich der Feststellung, ob die Vorbedingungen für eine Abschlussprüfung gegeben sind und der Bestätigung, dass Abschlussprüfer und zu prüfende Einheit ein gemeinsames Verständnis über die Auftragsbedingungen erlangt haben.
ISA (DE) 210 ist für jede Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den ISA (DE)/IDW PS relevant und von Bedeutung. Der Standard ist (vor allem) auch im Zusammenhang mit ISA (DE) 200 „Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing“ zu lesen.
I. Bedeutung und Aktualität des Themas
Bei Abschlussprüfungen über Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden) werden die International Standards on Auditing (DE) (ISA (DE)) fester Bestandteil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) des IDW. Diese GoA des IDW schließen dann neben bestimmten IDW Prüfungsstandards (IDW PS) mehrheitlich sog. International Standards on Auditing (ISA) unter Berücksichtigung deutscher Besonderheiten (ISA (DE)) ein.
Einer dieser ISA (DE) als Teil der GoA des IDW ist ISA (DE) 210 „Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge“. Sein Pendant innerhalb der ISA ist ISA 210 „Agreeing the Terms of Audit Engagements“, anzuwenden bei der Prüfung von Abschlüssen über Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem .
ISA (DE) 210 zählt zur Kategorie bzw. zum Regelungsbereich der ISA „Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten“ (ISA 200-299). Der Standard enthält Regelungen zu den Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei der Vereinbarung der Auftragsbedingungen für eine Abschlussprüfung mit dem Management der zu prüfenden Einheit bzw. – sofern einschlägig – mit den für die Überwachung der zu prüfenden S. 45Einheit Verantwortlichen, einschließlich Feststellung ihrer Verantwortlichkeiten auch für bestimmte Auftragsbedingungen. Über ISA 210 hinaus enthält ISA (DE) 210 Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften.
Aufgrund der zeitlich schon längeren inhaltlichen Anwendungshistorie der ISA in Deutschland sind die deutschen Berufsangehörigen bereits mit den Grundaussagen des ISA (DE) 210, nicht aber mit seinen Inhalten im Detail sowie mit seinen deutschen Modifikationen vertraut. Hier setzt der vorliegende Beitrag an. Er behandelt ISA (DE) 210 in einer zusammenfassenden Darstellung, mit verkürzter, übersichtlicher Wiedergabe seiner Inhalte, orientiert an der Gliederung seiner Anforderungen. Zweck dieser Zusammenfassung ist, allen Interessierten einen detaillierten Überblick über die Standardinhalte zu geben und bei der möglichst effizienten Einarbeitung darin zu unterstützten; sie vermag den Standardtext indes nicht zu ersetzen.
Die Behandlung des Standards beginnt mit einer visuellen, durch Stichworte angereicherten Inhaltsübersicht (Abschnitt II.). Darauf folgt die Beschreibung des Anwendungsbereichs, des Anwendungszeitpunkts, des Ziels des Standards und seiner Begriffsdefinitionen (Abschnitt III.). Anschließend werden die Anforderungen mit ihren zugehörigen Anwendungshinweisen im Standard je Gliederungspunkt nutzerfreundlich „auf einen Blick“ verbal und zum Teil auch visuell dargestellt (Abschnitt IV.). Zum Schluss des Beitrags werden auch die Modifikationen der „D-Textziffern“ im Standard zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften (und berufsüblichen Verhaltensweisen) „en bloc“ aufgeführt (Abschnitt V.).