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Abgabe von Fertigarzneimitteln im Rahmen der ambulanten Krankenhausbehandlung
Eng mit einer Krankenhausbehandlung oder einer ärztlichen Heilbehandlung verbundene (steuerbefreite) Umsätze sind Leistungen, die im Rahmen von Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen erbracht werden und zur Erreichung der damit verfolgten therapeutischen Ziele unentbehrlich sind. Das FG Sachsen-Anhalt hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob nur Lieferungen von individuell für den Patienten hergestellten Medikamenten zur Verfolgung des mit der Krankenhausbehandlung oder einer ärztlichen Heilbehandlung verfolgten Zwecks unerlässlich sind oder ob auch die Lieferung von Fertigarzneimitteln das Erfordernis des therapeutischen Kontinuums erfüllen kann ().
I. Leitsatz
Die Verabreichung von Fertigarzneimitteln im Rahmen der ambulanten Krankenhausbehandlung ist ein steuerbefreiter, mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz, wenn die jeweilige Heilbehandlung im Rahmen der ambulanten Krankenhausbehandlung erfolgt und die Verabreichung der Fertigarzneimittel zur Erreichung der therapeutischen Ziele im Rahmen der Heilbehandlung auf Grund der ärztlichen Entscheidung zur Verabreichung unentbehrlich bzw. unerl...