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OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - 13 B 398/20.NE

Gesetze: IfSG § 28 Abs. 1; IfSG § 32; CoronaSchVO § 5; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Keine Außervollzugsetzung von § 5 Abs. 4 Satz 1 CoronaSchVO.

Die flächendeckende Betriebsuntersagung von Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht nach § 5 Abs. 1 und 3 CoronaSchVO privilegiert sind, kann voraussichtlich über § 32 Satz 1 IfSG auf die Generalklausel in § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 IfSG gestützt werden.

Sie verstößt unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoeinschätzung des Robert Koch-Instituts auch nicht gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Fundstelle(n):
XAAAI-02106

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