§ 32 a EStG Verschiebung der Steuerentlastungsstufe des Jahres 2003 auf das Jahr 2004 durch das Flutopferentschädigungsgesetz vom (BGBl 2002 I S. 3651)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der für das Jahr 2003 vorgesehenen Steuerentlastungsstufe um ein Jahr auf das Jahr 2004 die mit (BStBl 2001 I S. 635) veröffentlichten Einkommensteuer-Grundtabelle 2002 und Einkommensteuer-Splittingtabelle 2002 auch für das Jahr 2003 anzuwenden sind.
Bundesministerium der Finanzen
v. - IV A 5 -
S 2283 - 133/02
Fundstelle(n):
BStBl 2002 I Seite 1352
YAAAA-81126