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Einkommensteuer | Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes
(1) Der Stpfl. kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) jeder Darlegungsmethode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint; erforderlich ist insoweit, dass aufgrund der Darlegungen des Stpfl. der Zeitraum, in dem das maßgebliche Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann, mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden kann. (2) Die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer (Bezug: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
(1) Die AfA für ein zur Einkünfteerzielung genutztes Gebäude bestimmt sich gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG nach festen Prozentsätzen; die Regelung stell...