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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 10 | Gesellschafterdarlehen: Überhöhte Verzinsung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Im Rahmen der Ermittlung eines fremdüblichen Darlehenszinssatzes steht nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs die insolvenzrechtlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen. Die Berücksichtigung eines Risikozuschlags kann also im Einzelfall zulässig sein.

Ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs zum Fremdvergleich bei der Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens ist ebenfalls eine Erwähnung wert.

Bevor es um die Höhe der Verzinsung geht, muss zunächst einmal geprüft werden: Ist der Darlehensvertrag zwischen einer Gesellschaft und einem Gesellschafter überhaupt dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen? – Bei diesem Prüfungsschritt ist insbesondere der Frage nachzugehen: Ist der Vertrag insgesamt drittüblich ausgestaltet?

Aktuell hat der I. Senat des BFH seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach nicht jede Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Fremdüblichen die steuerliche Anerkennung eines Vertragsverhältnisses insgesamt ausschließt. Das gilt etwa dann, wenn nur einzelne Abreden zur Frage der Verzin...