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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 06 | Körperschaftsteuer: Befreiung bei Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland

Das BayLfSt hat seine Verfügung zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland auf den aktuellen Stand gebracht. Das Thema ist nicht nur im Hinblick auf die Steuerbefreiung der Körperschaften, sondern auch beim Spendenabzug relevant. Grundsätzlich können steuerbegünstigte Zwecke auch im Ausland verwirklicht werden. Voraussetzung ist, dass ein sog. Inlandsbezug gegeben ist. Das ist bei inländischen Körperschaften zu unterstellen.

Auf den aktuellen Stand gebracht hat das Bayerische Landesamt für Steuern seine Verfügung zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland. Das Thema ist nicht nur im Hinblick auf die Steuerbefreiung der Körperschaften relevant, sondern auch beim Spendenabzug. Auf zwei grundsätzliche Aspekte wollen wir kurz eingehen. Weitere Details – insbesondere zum Nachweis der Mittelverwendung – können Sie in der NWB Datenbank nachlesen.

Grundsätzlich können steuerbegünstigte Zwecke auch im Ausland verwirklicht werden. Eine Förderung der Allgemeinheit i. S. des § 52 AO setzt nicht voraus, dass die Fördermaßnahmen Bewohnern oder Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland zugutekommen. Erforderlich ist nur, dass natürliche ...