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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 05 | Dienstwagen: Steuerfreier Auslagenersatz für das Aufladen eines E-Fahrzeugs am privaten Stromanschluss

Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten für das Aufladen am privaten Stromanschluss einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Zum Nachweis des beruflichen Nutzungsanteils an den ansonsten privaten Stromkosten sind dabei Aufzeichnungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten als ausreichend anzusehen.

Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybrid-Autos des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, gilt: Die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten für das Aufladen eines E-Fahrzeugs an seinem privaten Stromanschluss stellt einen steuerfreien Auslagenersatz dar – i. S. des § 3 Nr. 50 EStG.

Aus Vereinfachungsgründen muss der Arbeitnehmer die selbst getragenen Stromkosten nicht einzeln nachweisen. Der Arbeitgeber darf eine Pauschale erstatten. In unserer Januar-Ausgabe 2021 hatten wir darüber informiert, dass die unterschiedlichen Pauschalbeträge ab 2021 durch das Bundesfinanzministerium angehoben worden waren.

Diese Pauschalen gelten nach wie vor. Besteh...