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Track 15 | Firmenwagen: Anforderungen an ein Fahrtenbuch dürfen nicht überspannt werden
Das FG Niedersachsen hat unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus 2008 klargestellt, dass die Anforderungen an ein Fahrtenbuch nicht überspannt werden dürfen. Aus der widerlegbaren Typisierung der 1-%-Regelung dürfe in der Praxis keine unwiderlegbare Typisierung werden. Dies wäre aus verfassungsrechtlichen Gründen im Hinblick auf eine drohende Übermaßbesteuerung nicht zu rechtfertigen.
Bezweifelt das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs, kann ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen FG als Argumentationshilfe dienen.
Vor mehr als zehn Jahren hatte der Bundesfinanzhof bereits entschieden: Die Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen jedoch nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und zur Anwendung der 1-%-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.
Auf dieses höchstrichterliche Urteil haben sich die Finanzrichter aus Hannover berufen und klargestellt: Die Anforderungen an ein Fahrtenbuch dürfen nicht überspannt werden. Aus der widerlegbaren Typisierung der 1-%-Regelung darf in der Praxis keine unwiderlegbare Typisieru...