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Track 13 | Investitionsabzugsbeträge: Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen bei einer Betriebsaufgabe
Entgegen der Auffassung des BMF hat der Bundesfinanzhof entschieden: Für die Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen bei Investitionsabzugsbeträgen genügt es in Fällen, in denen der Betrieb im Jahr nach der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts aufgegeben wird, wenn das Wirtschaftsgut während des mit der Aufgabe endenden Rumpfwirtschaftsjahrs in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird.
Was die Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen bei Investitionsabzugsbeträgen bei einer Betriebsaufgabe angeht, hat der Bundesfinanzhof ein Urteil des Thüringer FG bestätigt, das wir Ihnen in unserer Juni-Ausgabe 2020 vorgestellt hatten. Ein Investitionsabzugsbetrag ist demnach nicht rückgängig zu machen, wenn der Betrieb vor dem 31.12. des Folgejahres nach der Anschaffung des Wirtschaftsguts aufgegeben wird.
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung genügt es, wenn das Wirtschaftsgut während des gesamten Rumpfwirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs des Steuerpflichtigen ausschließlich – bzw. fast ausschließlich – betrieblich genutzt wu...