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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 122/18

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 ; StromStV § 12 Abs. 1 ; EGRichtl-2003/96 Art. 14 Abs. 1 lit. a

Stromsteuerbefreiung für Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungseinheit

Leitsatz

1. Die für die Transformation des Strom-Outputs erforderlichen Prozesse in den Maschinentransformatoren eines Kraftwerks zur Vorbereitung des Energietransports über das Höchstspannungsnetz sind nicht stromsteuerbefreit (im Anschluss an , BFH/NV 2019, 1204, juris Rn. 17, 22).

2. Dies gilt unter den weiteren Voraussetzungen der einschlägigen BFH- und EuGH-Rechtsprechung nicht für die Transformation des Eigenbedarfsstroms in ebendiesen Maschinentransformatoren, die stromsteuerbefreit sein kann.

3. Der Stromverbrauch in Arbeitsgeräten wie Bohrmaschinen oder Schweißgeräten während Revisionsarbeiten am Kraftwerk ist nicht stromsteuerbefreit (im Anschluss an , juris, Rn. 18).

Fundstelle(n):
SAAAI-01824

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