Stromsteuerbefreiung für
Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungseinheit
Leitsatz
1. Die für
die Transformation des Strom-Outputs erforderlichen Prozesse in
den Maschinentransformatoren eines Kraftwerks zur Vorbereitung des
Energietransports über das Höchstspannungsnetz sind nicht stromsteuerbefreit
(im Anschluss an , BFH/NV 2019,
1204, juris Rn. 17, 22).
2. Dies gilt unter den weiteren
Voraussetzungen der einschlägigen BFH- und EuGH-Rechtsprechung nicht
für die Transformation des Eigenbedarfsstroms in ebendiesen Maschinentransformatoren,
die stromsteuerbefreit sein kann.
3. Der Stromverbrauch in Arbeitsgeräten
wie Bohrmaschinen oder Schweißgeräten während Revisionsarbeiten
am Kraftwerk ist nicht stromsteuerbefreit (im Anschluss an , juris, Rn.
18).
Fundstelle(n): SAAAI-01824
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