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Einführungsschreiben zur Konsignationslager-Regelung in § 6b UStG
Lieferungen über Konsignationslager spielen insbesondere im produzierenden Gewerbe eine erhebliche praktische Rolle. Durch die Einrichtung eines Konsignationslagers „in der Nähe des Kunden“ wird dieser vom Lieferer in die Lage versetzt, jederzeit verlässlich und schnell („just in time“) auf benötigte Ware zuzugreifen, ohne diese bereits – mit entsprechendem Bilanzausweis – erworben zu haben. Mehrwertsteuerrechtlich ist die grenzüberschreitende Nutzung von Konsignationslagern jedoch seit jeher mit Schwierigkeiten verbunden. Während eine „normale grenzüberschreitende Lieferung“ innerhalb der EU (ohne Konsignationslager) in eine steuerbare, aber steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung des Lieferers sowie in einen innergemeinschaftlichen Erwerb des Erwerbers zerfällt und nicht zu Registrierungs- und Deklarierungspflichten des Lieferers im Bestimmungsmitgliedstaat führt, wurden solche Pflichten bei der grenzüberschreitenden Nutzung von Konsignationslagern innerhalb der EU – jedenfalls nach dem Wortlaut der geltenden gesetzlichen Regelungen – vielfach ausgelöst.
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