Befugnis zur vorübergehenden geschäftsmäßigen
Hilfeleistung in Steuersachen – Anspruch auf vorübergehende
Eintragung im Berufsregister
Leitsatz
1. Ein in den Niederlanden beruflich niedergelassener Belastingadviseur hat keinen Anspruch auf vorübergehende Eintragung
in das inländische Berufsregister und die Eingabe seiner Daten in das Verzeichnis der Bundessteuerberaterkammer, wenn er keinen
Nachweis über eine mindestens einjährige originäre steuerberatende Berufstätigkeit im Staat der Niederlassung während der
vorhergehenden zehn Jahre erbringt.
2. Die Erbringung grenzüberschreitender Beratungsleistungen für inländische Steuerpflichtige reicht insofern nicht aus.
3. Die in § 3a StBerG für den Zugang zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen formulierten Voraussetzungen
sind mit der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit vereinbar.
Fundstelle(n): DStRE 2022 S. 953 Nr. 15 EFG 2022 S. 187 Nr. 3 DAAAI-01816
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.