Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer
3. Aufl. 2022
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XIV. Die Haftung des Wirtschaftsprüfers
1. Grundlagen des Haftungsrechts
1.1 Rechtsbeziehung
Eine Haftung setzt zunächst voraus, dass zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger ein gesetzliches oder vertragliches Rechtsverhältnis begründet wurde. Ein gesetzliches Schuldverhältnis wird, ohne dass ein Vertrag erforderlich ist, dadurch begründet, dass die Tatbestandsvoraussetzungen einer gesetzlichen Haftungsnorm, z. B. § 823 Abs. 1 BGB, auf Seiten des Geschädigten und des Schädigers erfüllt werden. Im Beispielfall des § 823 Abs. 1 BGB erfolgt dies dadurch, dass der Geschädigte Inhaber eines von § 823 BGB geschützten Rechtsgutes ist und der Schädiger dieses Rechtsgut verletzt hat. Dies ist z. B. bei Verletzung von Eigentumsrechten der Fall, die bloße Verletzung des Vermögens reicht dagegen nicht aus.
Ein vertragliches Rechtsverhältnis wird durch ausdrücklichen oder konkludenten Abschluss eines Vertrages begründet. Die jeweiligen Pflichten ergeben sich dann aus der Natur des Vertrages und den konkreten Vereinbarungen.
1.2 Pflichtverletzung
Die Feststellung einer Pflichtverletzung ist die zentrale Frage des Haftungsrechts. Zu diesem Zweck ist zunächst die Klärung erforderlich, welche Pflichten der Berater im konkreten Mandatsverhäl...