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Einkommensteuer | Mobilitätsprämie (BVL)
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) informiert über Geltungsbereich und Ermittlung der Mobilitätsprämie.
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde für die Jahre 2021 bis 2026 die Entfernungspauschale für längere Strecken – von 30 auf 35 Cent (bzw. 38 Cent ab 2024) ab dem 21. Kilometer – erhöht. Für Geringverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (Alleinstehende 9.744 € / Verheiratete bzw. Verpartnerte 19.488 €), die regelmäßig keine Steuern zahlen und folglich auch nicht von dieser Erhöhung profitieren, gibt es die neue Mobilitätsprämie.
Der BVL führt hierzu aus:
Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % der erhöhten Entfernungspauschale, also 4,9 Cent ab dem 21. Kil...