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Sozialversicherung | Antrag der A1-Bescheinigungen nur noch elektronisch (BRAK)
Selbständige, die ihre Tätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland ausüben, können die sozialversicherungsrechtlich erforderliche sog. A1-Bescheinigung seit dem nur noch elektronisch beantragen. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Hintergrund: Wer als Selbständige/r vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich tätig wird, kann seit dem die erforderliche A1-Bescheinigung nur noch in einem elektronischen Verfahren beantragen. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass für die Zeit der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin anwendbar ist, sodass keine Änderungen insbesondere bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherun...