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NWB Nr. 3 vom

Entgeltabrechnung 2022 – Wichtiges und Wissenswertes

Gerald Eilts

Traditionell ist der Jahresbeginn die Zeit für viele Neuerungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Der Jahreswechsel 2021/22 bildet keine Ausnahme.

Gutscheine, Geldkarten und Corona-Prämie

[i]„Zusätzliche“ LeistungenDie Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben die im EStG definierten Kriterien des Merkmals „zusätzlich“ auch auf die Sozialversicherung übernommen. Das gilt für Neu- und Bestandsfälle gleichmaßen.

Die Übergangsregelung, wonach Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nicht erfüllen, im Jahr 2021 noch als Sachbezug anerkannt wurden, entfällt.

[i]Corona-PrämieDie steuer- und beitragsfreie Zuwendung einer Corona-Prämie ist noch bis zum möglich.

Beschäftigte Altersrentner

[i]HinzuverdienstgrenzeDie rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2022 wurde auf 46.060 € festgesetzt.

[i]ArbeitgeberanteilAb dem ist bei mehr als geringfügigen Beschäftigungen wieder der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Das gilt auch für bestehende Beschäftigungen, die über den hinaus weiter ausgeübt werden.

Kurzarbeitergeld

[i]Punktuelle Rückführung von AusnahmeregelungenVerschiedene bereits bislang geltende Regelungen rund um das Kurzarbeitergeld wurden bis...