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Organisatorische Eingliederung bei personendivergenten Beiräten als Nicht-Gesellschafter
Das im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage zur umsatzsteuerlichen Organschaft bei personendivergenter Beiratsbesetzung einer Personengesellschaft judiziert. Hierbei kommt gerade dem Tatbestandsmerkmal einer organisatorischen Eingliederung starke Bedeutung zu und ob gerade unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten in die laufende Geschäftsführung bestehen.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Im Streitzeitraum lag eine organisatorische Eingliederung vor, die jedoch mit der geschäftsführenden Amtsniederlegung endete. Die Befugnisse des Beirats führten nicht zu einer Beherrschung im Rahmen der Geschäftsführung durch die Gesamtrechtsvorgängerin der Klägerin.
II. Sachverhalt
Die Rechtsvorgängerin der Klägerin war in den Streitjahren eine GmbH & Co KG. Sie wurde vertreten durch ihre Komplementärin, die C-GmbH. Beim Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer wurde die C-GmbH durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Es bestanden drei Kommanditisten für die Rechtsvorgängerin der Klägerin. Der Beirat der Rechtsvorgängerin der Klägerin hatte sich eine Geschäftsordnung gegeben. Im Jahr 2014 ...