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Teilnahme eines Gemeindebediensteten bei Vertragsverhältnis problematisch
Der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung für gewerbesteuerliche Zwecke steht nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf der Schutz des Steuergeheimnisses entgegen, wenn das zu prüfende Unternehmen der Gemeinde oder deren Tochtergesellschaften gegenüber Leistungen aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen erbringt und die Prüfungsanordnung keine geeigneten Sicherungsmaßnahmen vorsieht.
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Die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Betriebsprüfung sorgt häufig für Ärger. Jetzt ist hierzu ein wichtiges Musterverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.
Nach dem Finanzverwaltungsgesetz sind die Gemeinden hinsichtlich der Realsteuern – also der Gewerbesteuer und der Grundsteuer – berechtigt, durch Gemeindebedienstete an Außenprüfungen teilzunehmen, die durch die Landesfinanzbehörden durchgeführt werden. Der Amtsträger der Gemeinde darf die Geschäftsräume betreten, selbst aber keine Prüfungshandlungen durchführen. Er hat lediglich dem Prüfer des Finanzamts gegenüber Informatio...