Gesetze: § 104 Abs 1 S 1 SGB I0; § 27 SGB VIII vom ; § 34 SGB VIII; § 35a SGB VIII vom ; § 41 SGB VIII vom ; § 10 Abs 4 S 1 SGB 8 vom ; § 10 Abs 4 S 2 SGB 8 vom ; § 53 Abs 1 S 1 SGB 12; § 53 Abs 1 S 2 SGB 12; § 54 Abs 1 S 1 SGB 12 vom ; § 55 SGB 9 vom
Leitsatz
Leitsatz:
Zum Anspruch eines Jugendhilfeträgers auf Kostenerstattung gegen den Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für die Unterbringung eines Kindes, bei dem eine schwere Traumatisierung während der laufenden Hilfen nach dem SGB VIII mit Folgen insbesondere für die intellektuelle Leistungsfähigkeit des Kindes bzw Jugendlichen nicht ausgeschlossen ist.
Fundstelle(n): EAAAI-01483
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