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LAG Düsseldorf Urteil v. - 5 Sa 463/19

Leitsatz

Leitsatz:

1. Urlaubsabgeltungsansprüche verjähren gemäß § 199 BGB innerhalb von drei Jahren.

2. Auch wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungspflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht nachkommt, den Arbeitnehmer auf den drohenden Verfall der Urlaubsansprüche hinzuweisen, verschiebt sich der Verjährungsbeginn des mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstandenen Urlaubsabgeltungsanspruchs nicht bis zur Verkündung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom - C 214/16 - bzw. - C 684/16 -.

Fundstelle(n):
KAAAI-01403

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