§§ 21, 24 EStG Erwerbereigenschaft von Fondsgesellschaftern; Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Eigenkapitalvermittlungsprovision und anderer Gebühren
- IV C 3 - S 2253 a - 15/01 - (BStBl I S. 780)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder teile ich Folgendes mit:
Die Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Anwendung der BStBl II S. 720 - und vom - BStBl II S. 717 - sind noch nicht abgeschlossen. Die im o. a. BMF-Schreiben bekannt gemachte übergangsregelung wird deshalb wie folgt geändert:
Soweit die Anwendung der BFH-Urteile zu einer Verschärfung der Besteuerung gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis führt, sind die Urteilsgrundsätze nicht anzuwenden, wenn der Außenvertrieb der Fondsanteile vor dem begonnen hat und der Steuerpflichtige dem Fonds vor dem beitritt.
Bundesministerium der Finanzen
v. - IV C 3 -
S 2253 a - 95/02
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2002 I Seite 1388
VAAAA-81059