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Online-Nachricht - Montag, 10.01.2022

Hochwasser | Steuerliche Hilfsmaßnahmen in Bayern verlängert (FinMin)

Neben NRW und Rheinland-Pfalz hat auch die Finanzverwaltung in Bayern die steuerlichen Erleichterungen für Betroffene verlängert.

Hierzu führt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weiter aus:

  • Die Möglichkeit einer zinslosen Steuerstundung oder einer Zurückstellung von Vollstreckungsmaßmaßnahmen werden bis verlängert.

  • Auch können bis weiterhin unter erleichterten Bedingungen Steuervorauszahlungen angepasst werden.

  • Verlängert wurden auch die Nachweiserleichterungen für bis geleistete Spenden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich.

  • Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden...

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