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Abzug auch bei Heimarbeit in Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung
Wird im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Zweitwohnung in 2020 und 2021 als Home-Office genutzt, wirken sich die Raumkosten bereits als Werbungskosten steuermindernd aus. Die berechtigte Frage lautet: Kann die Home-Office-Pauschale dennoch geltend gemacht werden? Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich aus Vereinfachungsgründen darauf verständigt, dass dies möglich ist.
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Die Regelung zur Home-Office-Pauschale ist an sich sehr simpel. Es hatte mich daher schon überrascht, als das Bundesfinanzministerium im letzten Jahr eine ganze Reihe von Klarstellungen veröffentlichte. – Vielleicht erinnern Sie sich ja an unseren Beitrag hierzu in der November-Ausgabe 2021. Jetzt ist ein weiteres Problem aufgetaucht.
Es kam gar nicht einmal so selten vor, dass im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Zweitwohnung in 2020 und 2021 als Home-Office genutzt wurde. In diesen Fällen wirken sich die Raumkosten aber ja bereits als Werbungskosten steuermindernd aus. D...