Theaterbetriebszulage als steuerfreier Zuschlag für Nachtarbeit und für Sonntags- und Feiertagsarbeit
Leitsatz
1. Für die Steuerbefreiung von Zuschlägen für tatsächlich geleistete Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit ist nicht
entscheidend, wie die Zuschlagsregelung technisch umgesetzt wird – also klassisch durch Zahlung von den Bruttolohn erhöhenden
Zuschlägen oder durch ein Vergütungssystem wie das Vorliegende, in dem der Gesamt-Bruttolohn gleichbleibt und der Nettolohn
sich in Abhängigkeit von der Höhe des Zuschlags (Theaterbetriebszulage) bestimmt.
2. Die Theaterbetriebszulage ist nicht als Teil der steuerpflichtigen Vergütung zu beurteilen (Entgegen (E).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 252 Nr. 4 EStB 2020 S. 186 Nr. 5 OAAAI-01325
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