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Verfahrensrecht / Kindergeld | Eine unionsrechtliche Familienbetrachtung (BFH)
Ein Kindergeldantrag, der von einem im Inland lebenden, jedoch nur nachrangig berechtigten Elternteil gestellt worden ist, hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist und verhindert den Eintritt der Festsetzungsverjährung zugunsten des anderen, im EU-Ausland lebenden Elternteils, der vorrangig anspruchsberechtigt ist, aber zunächst keinen eigenen Kindergeldantrag gestellt hat (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin ist bulgarische Staatsangehörige und lebte im Streitzeitraum in Griechenland. Die Tochter lebte im Haushalt der Klägerin in Griechenland und ging dort zur Schule. Der im Streitzeitraum in Deutschland lebende leibliche Vater, ein griechischer Staatsangehöriger, stellte 2013 einen Antrag auf Festsetzung von ...