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BFH | Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen Spin-off vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG – ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger
(1) Drittstaatenabspaltungen, die einer inländischen Abspaltung i. S. des § 123 Abs. 2 UmwG vergleichbar sind, fallen bis zum Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG bei unionsrechtskonformer Auslegung in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG. (2) Ein ausländischer Spin-off, der aus nationaler Sicht eine Ausgliederung i. S. des § 123 Abs. 3 UmwG mit anschließender Sachausschüttung der Aktien am übernehmenden Rechtsträger darstellt, kann einer Abspaltung i. S. des § 123 Abs. 2 UmwG dann vergleichbar sein, wenn die Übertragung der Vermögenswerte in einem einheitlichen „zeitlichen und sachlichen Zusammenhang“ mit der und gegen die Übertragung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft erfolgt.
Die [i]Drittstaatenabspaltungen fallen in den Anwendungsbereich von § 20 Abs. 4a Satz 1 EStGKläger hielten im Streitjahr 2012 Aktien der Kraft Foods Inc. (KFI), einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft. Im Oktober ...