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Einkommensteuer | Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung (BFH)
Die Übertragung von Vermögen gegen
Versorgungsleistungen ist nur im Anwendungsbereich des
§ 10
Abs. 1a Nr. 2 EStG (bzw. früher:
§ 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG i.d.F. des
JStG 2008)
unentgeltlich. Wird nach dieser Vorschrift nicht begünstigtes Vermögen
übertragen, liegt ertragsteuerrechtlich eine entgeltliche oder teilentgeltliche
Übertragung vor (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Streitig ist, in welchem Umfang von der Klägerin an ihren Vater (V) geleistete lebenslange monatliche Zahlungen als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind: V hatte im November 2011 ein vermietetes Mehrfamilienhaus auf die Klägerin "unentgeltlich im Wege der Schenkung" übertagen. Im Gegenzug verpflichtete sich die Klä...