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Das horizontale Überwachungsprogramm in Polen
Polen hat zum die horizontale Überwachung für Großunternehmen (mit einem zu versteuernden Einkommen von über 50 Mio. €) eingeführt. Diese besondere Kooperationsform führt zu einer vollumfänglichen Zusammenarbeit des teilnehmenden Unternehmens und der polnischen Finanzverwaltung und bietet beiden Seiten Vorteile.
I. Hintergrund und Vorbild „horizontal monitoring“
Hintergrund für dieses neue Kooperationsverhältnis sind die seit 2006 angestellten Überlegungen der OECD, die Lücke zwischen Steueranspruch und Steuervollzug zu schließen. Die niederländische Finanzverwaltung hatte mit dem „horizontal monitoring“ 2005 einen wichtigen Impuls gesetzt, der 2011 auch von Österreich beachtet wurde und 2019 zur Einführung der sog. begleitenden Betriebsprüfung führte.
Die OECD versteht als horizontale Überwachung einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen dem Steuerpflichtigen und den Steuerbehörden, die auf gegenseitigem Vertrauen und Zusammenarbeit beruht. Es soll zu einem hohen Bewusstsein der Steuerbehörden für die geschäftlichen und organisatorischen Besonderheiten der Steuerzahler führen, umgekehrt aber auch das Bewusstsein für die Int...