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NWB Nr. 1 vom Seite 64

Steuerliche Zwangsmittel

Die Doppelfunktion des Verspätungszuschlags als Sanktion einer Pflichtverletzung und als in die Zukunft gerichtete Prävention kann bei der Bemessung dieses Druckmittels in unterschiedlichem Maße von Bedeutung sein, so bereits der BFH. Und dies kann den Steuerpflichtigen mitunter relativ teuer zu stehen kommen, wie in dem vorliegenden Fall mit einem Verspätungszuschlag von 200 € bei einer festzusetzenden Einkommensteuer von 234 €. ©fotomek – stock.adobe.com

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