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Abgabenordnung | Festsetzung von Verspätungszuschlägen: Entschuldbarkeit der Versäumnis
Das FG Düsseldorf stellt mit Urteil v. klar, dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechtswidrig ist, wenn die nicht fristgemäße Abgabe der Steuererklärung wegen eines überwiegenden Mitverschuldens des Finanzamts als entschuldbar anzusehen ist. Ein derartiges Mitverschulden liege vor, wenn sich dem Finanzamt aufgrund der vollständigen und zeitgerechten Deklaration des relevanten Sachverhalts in den ertragsteuerlichen Feststellungserklärungen geradezu aufdrängen musste, dass die unterbliebene [i]Gerlach, Verspätungszuschlag, infoCenter, NWB SAAAA-41723 Abgabe paralleler Umsatzsteuererklärungen auf einem Irrtum des Steuerpflichtigen über die materielle Rechtslage beruht, ein entsprechender Hinweis des Finanzamts unter Verletzung der ihm obliegenden Fürsorgepflicht aber gleichwohl nicht erteilt wird.