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FinMin Schleswig-Holstein | CO2-Ausgleich bei Reiseleistungen
Reiseveranstalter bieten Reisenden häufig an, den durch das Reisen verursachten CO2-Ausstoß durch einen Klimabeitrag zu kompensieren. Nach Meinung des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums handelt es sich dabei nicht um eine Reisevorleistung i. S. des § 25 Abs. 1 Satz 5 UStG.