Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 1 vom Seite 2

Strafrechtliche Konkurrenz zwischen unrichtigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärung

Dr. Matthias Gehm

Der BGH hat seine Rechtsprechung, wonach die Steuerhinterziehungstaten, die in der unrichtigen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen liegen, mitbestrafte Vortaten zur ebenfalls verwirklichten Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Jahreserklärung des selbigen Jahrs sind, präzisiert. Dies war deshalb erforderlich, weil in der konkreten Konstellation die Hinterziehungstat, die unrichtige Jahreserklärung betreffend, im Versuchsstadium stecken geblieben war.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

1. Grundsätzlich stellen die Hinterziehungstaten, welche sich auf Umsatzsteuer-Voranmeldungen beziehen, mitbestrafte Vortaten zur Hinterziehung, die durch die Jahreserklärung des nämlichen Jahres bewirkt wird, dar. Dies gilt aber ausnahmsweise dann nicht, wenn die Haupttat im Versuchsstadium stecken bleibt und daher die Vortaten in ihrer Summe vom Unrechtsgehalt über die Haupttat hinausgehen.

2. Bei der Strafzumessung ist jedoch der überschneidende Unrechtsgehalt zu berücksichtigen.

II. Sachverhalt

Der Angeklagte, ein Einzelunternehmer, gab für die Monate Januar bis Dezember 2016 unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen ab, auf Grund derer er nach Zustimmung des Finanzamtes gem. § 169 Satz 2 AO zu Unrecht Erstattungsbeträge a...